Bis zu 8.000 EUR können die Nachforderungen betragen, die die Krankenkassen von freiwillig gesetzlichen versicherten Mitgliedern fordern. Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, um ein Problem zu beheben, das Selbstständige in Bezug auf ihre Krankenversicherungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2021 betrifft. Mehr dazu unter: https://www.tinyurl.com/533rfj49