In einem BMF-Schreiben werden die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen der automatische Datenaustausch erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten dem BZSt zu übermitteln haben. Das Schreiben finden Sie unter folgendem Shortlink: https://www.tinyurl.com/bdfj4uya