Lohnsteuer, Umsatzsteuer
10.03.2023 (13.03.2023)
Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
25.03.2023 (Beitragsnachweis), 29.03.2023 (Beitragszahlung)
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.